Erziehungsbeistandsschaft
Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Hilfestellung. Kinder und Jugendliche werden begleitet, wenn Erziehungsprobleme den Familienalltag besonders beeinträchtigen. Bei dieser Maßnahme geht es um Kinder und Jugendliche, die durch ihr Verhalten im Kindergarten, in der Schule etc. auffallen. Hier arbeiten wir schwerpunktmäßig mit dem Kind/Jugendlichen und dessen sozialem Umfeld (Familie, Schule, Vereine etc.). Ziel ist die Unterstützung der Kinder und Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen, Förderung der Beziehung zwischen den Eltern/Erziehungsberechtigten und dem Kind/Jugendlichen sowie Klärungshilfe bei Konflikten zu leisten. |
Zeitlicher Umfang: Im Regelfall 10 Stunden wöchentlich Rechtliche Grundlage: § 27 ff. SGB VIII; KJHG Aufgabenübertragung: Über die zuständigen Jugendämter |
