Erziehungsbeistandsschaft

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Hilfestellung. Kinder und Jugendliche werden begleitet, wenn Erziehungsprobleme den Familienalltag besonders beeinträchtigen.

Bei dieser Maßnahme geht es um Kinder und Jugendliche, die durch ihr Verhalten im Kindergarten, in der Schule etc. auffallen. Hier arbeiten wir schwerpunktmäßig mit dem Kind/Jugendlichen und dessen sozialem Umfeld (Familie, Schule, Vereine etc.). Ziel ist die Unterstützung der Kinder und Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen, Förderung der Beziehung zwischen den Eltern/Erziehungsberechtigten und dem Kind/Jugendlichen sowie Klärungshilfe bei Konflikten zu leisten.

 Dauer der Maßnahme: ca. 2 Jahre
Zeitlicher Umfang: Im Regelfall 10 Stunden wöchentlich
Rechtliche Grundlage: § 27 ff. SGB VIII; KJHG
Aufgabenübertragung: Über die zuständigen Jugendämter